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Neue Kennzeichnungspflicht - Was ist neu?

Die neuen Leitlinien wurden vom italienischen Umwelt- und Energiesicherheitsministerium in Absprache mit dem italienischen Partnerverband des HPE e. V. beschlossen. Verpackungen, die an Gewerbe und Industrie gehen (B2B), benötigen eine Kennzeichnung auf den Beförderungspapieren. Auf Transportverpackungen ist zukünftig eine Angabe der Materialkennzeichens nur bei Endkunden nötig, nicht im Gewerblichen Bereich. Für das Material Holz lautet dieser Recycling-Code FOR 50.

Im Detail nachzuvollziehen sind alle Informationen über das Originaldokument, welches auf der offiziellen Website des Ministeriums zum Download auf Italienisch und Englisch bereitsteht: https://www.mite.gov.it/pagina/decreti-rifiuti

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