Unter Trumps Agenda „America First“ haben die Vereinigten Staaten eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um ihre negative Handelsbilanz mit verschiedenen Ländern auszugleichen. Neben China stehen vor allem die exportstarken EU-Länder im Fokus der Restriktionen. Auch wenn einige der angedrohten Sanktionen nicht in Kraft getreten sind, herrscht anhaltende Unsicherheit in den exportorientierten Branchen. Denn unter Trump haben die USA das ohnehin schon komplexe System aus Abgaben und Vorschriften für die Einfuhr von Waren weiter verschärft.
Trotz umfangreicher Bemühungen das Regelwerk einzuhalten, mehren sich die Beschwerden der Exporteure. Unter teils fadenscheinigen Begründungen bleiben immer wieder Güter an der Grenze zu den Vereinigten Staaten liegen. Dabei beanstanden die Zöllner oftmals nicht nur die eigentliche Fracht, sondern auch die verwendeten Paletten. Neben vermeintlicher Schäden und Fraßspuren bemängeln die Beamten häufig fehlerhafte IPPC-Stempel auf den Transportunterlagen.
Kennzeichnung von Paletten nach IPPC-Standard
Deshalb empfehlen wir, die verwendeten Paletten ausschließlich und vollständig nach ISPM 15 markieren zu lassen. Damit eine Kennzeichnung dem IPPC-Standard entspricht, müssen einige Anforderungen erfüllt sein: So darf ein Aufdruck nur maschinell und nicht per Hand angebracht werden. Dadurch bleibt die Markierung, inklusive Rahmen und Trennlinie, lange halt- und sichtbar. Größe, Schriftarten und Platzierung der Kennzeichnung dürfen variieren, solange die Inspektoren den Aufdruck auch ohne Hilfsmittel sehen und lesen können. Wir bringen daher den IPPC-Stempel an einer leicht sichtbaren Stelle an. Am besten gleich doppelt, an den gegenüberliegenden Seiten der Palette. Für optimalen Kontrast und Lesbarkeit verwenden wir für den Aufdruck eine dunkle Farbe. Rot und Orange eignen sich hingegen nicht. Beide Farben werden verwendet, um Gefahrgüter zu kennzeichnen.
Ebenso gibt der IPPC-Standard vor, welche Informationen die Markierung enthalten darf. So befindet sich auf der linken Seite des Aufdrucks immer das IPPC-Symbol. Dagegen enthält der Rahmen auf der rechten Seite unterschiedliche Informationen. Zunächst einmal gibt der Ländercode – zum Beispiel DE für Deutschland – wieder, in welchem Land die Palette hergestellt bzw. markiert wurde. Anschließend folgt der Code des registrierten Herstellers bzw. Behandlers. In der zweiten Zeile im rechten Feld befindet sich der Behandlungscode für die jeweilige Palette. Dabei steht HT für Hitzebehandlung, KD für technische Trocknung, CPI für chemische Druckimprägnierung, DH für Mikrowellenbehandlung und MB für Methylbromid. Auch wenn das zuletzt genannte Verfahren seit 2010 in der EU nicht mehr erlaubt ist, befinden sich so behandelte Verpackungen auch weiterhin im Umlauf.