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Brexit führt zu Unsicherheit im Warenverkehr

Brexit oder nicht Brexit, das ist seit längerem die große Frage. Bis heute kann niemand sagen, wann und vor allem wie das endlos erscheinende Drama um den EU-Ausstieg Großbritanniens enden wird. In dieser Woche finden erneut Verhandlungen über einen weiteren Brexit-Aufschub statt. Wider Erwarten hat sich das britische Parlament bereits hinter den von Premierministerin May vorgeschlagenen Austrittstermin vom 30.06.2019 gestellt. Nun müssen die EU-Staaten der Fristverlängerung zustimmen. Und darauf hoffen, dass sich die britische Regierung diesmal darauf einigt, wie der Austritt aus der EU ablaufen soll. Die Unsicherheiten bleiben damit weiter bestehen. Im schlimmsten Fall verlässt Großbritannien die Europäische Union bereits zum 12.04.2019 – ohne irgendwelche Regelungen.

Auswirkungen eines “No Deal” Brexits auf den Warenverkehr

Ein „No Deal“ Brexit hätte zahlreiche Konsequenzen für den Warenverkehr zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich. Denn mit dem EU-Austritt würde Großbritannien nur noch als Drittland gelten. Beispielsweise müssten dann von heute auf morgen alle Holzpackmittel den IPPC-Standard ISPM 15 erfüllen. Millionen im Umlauf befindlicher Paletten dürften für den Transport von Gütern nicht mehr verwendet werden. Da 85% des weltweiten Frachtverkehrs in und auf Holzverpackungen erfolgt, könnte es zu starken Verzögerungen oder zu großflächigen Ausfällen im Warenverkehr kommen.

Engpässe an Paletten und anderen Holzpackmitteln vermeiden

Zwar hat die britische Regierung bereits angekündigt, aus der EU kommende Holzpackmittel nicht zu kontrollieren. Allerdings lässt sich aktuell nicht abschätzen, ob sich die EU-Staaten ähnlich unbürokratisch verhalten wollen. Kommt es bei einem „No Deal“ Brexit zu keiner Übergangslösung, müssen zahlreiche Paletten nachbehandelt werden. Infolgedessen rechnet der Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung e.V. (HPE) mit Engpässen an zur Verfügung stehenden Trockenkammern. Denn eine Begasung mit Methylbromid ist nicht zulässig. Deshalb empfehlen wir, rechtzeitig mit der Hitzebehandlung von Paletten zu beginnen oder einen entsprechenden Vorrat an Holzpackmitteln anzulegen, die den Standard ISPM 15 erfüllen. Auch für den Fall, dass Großbritannien erst später aus der Europäischen Union austritt.

Tags: News
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